Zur Info
· In unseren Schaukästen (Infotafeln) sowie auf unserer Homepage www.kgvschusterkrug-kiel.de halten wir euch stets mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden.
· Die erste Anlaufstelle für Eure Anliegen und Fragen sind Eure Koppelvertreter.
· Für alle Fragen Wasser betreffend wie Ein- und Ausbau der Uhren, Rohrbrüche, Unterbrechung der Versorgung usw. ist der jeweilige Wasserobmann zuständig.
· Unsere Büro-Öffnungszeiten sind jeweils mittwochs von 16:30 Uhr - 18:30 Uhr.
Telefonisch erreicht ihr uns zu den Bürozeiten unter 0431 – 395141.
· Kündigungen der Mitgliedschaft sind bis 31.05. des Jahres mit Wirkung zum
31.12. möglich. Bitte benutzt das Kündigungsschreiben auf der Homepage unter
www.kgvschusterkrug-kiel.de/downloads&links/ Kündigung
· Die Wege der Gartenanlage dürfen mit Motorfahrzeugen aller Art nur mit vorheriger Absprache mit dem Koppelobmann oder dem Vorstand befahren werden.
· Motorfahrzeuge sind auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.
· Schlagbäume sowie Speer Pfosten sind nach dem durchfahren sofort wieder zu Schließen.
· Die Anpflanzung von Gehölzen (außer Obstbäumen), die von Natur aus höher als 3 m werden, wie z. B. Wald- und Parkbäume, ist nicht erlaubt. Richthöhe der Außenhecke ist 1,2 m bis 1,3 m.
· Lauben sind mit höchstens 24 m² Grundfläche erlaubt, für Neu-, An- und Umbauten sind stets Baugenehmigungen einzuholen.
· Regenwasser ist auf der eigenen Parzelle zu entwässern. Sickergruben, Spül- und Chemietoiletten und Spülen sind nicht gestattet. Das Versickern von Abwasser wird lt. § 324, § 324a und § 326 StGB von der Staatsanwaltschaft verfolgt und mit Bußgeld bis zu 15.000 € geahndet!
· Das Errichten und Betreiben von Feuerstätten und Schornsteinen (z. B. Öfen, Herde und Kamine) ist im Kleingarten nicht gestattet. Diese sind abzubauen!
· Stacheldraht an der Umzäunung oder Pforte ist umgehend(!) zu entfernen und, falls vorhanden, spitze, senkrecht nach oben gerichtete Stacheln an der Pforte abzusägen.
· Wegpflege gehört auch zu den Pflichten jedes Pächters - die Gartenwege vor Eurer Parzelle mähen, evtl. Löcher auffüllen und Rasen nachsäen.
· Einbrüche und Vandalismus sind bei der Polizei anzuzeigen. Tel. 110. Meldet bitte Vorkommnisse auch in der Geschäftsstelle des Vereins.
Wir suchen noch freiwillige für einen Festausschuss für das Sommerfest. Bitte meldet euch bei Interesse in der Geschäftsstelle des Vereins.
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INFO
Ab 01.Mai bis 30.Sebtember des Jahres
Mittagsruhe Montag bis Samstag
13 Uhr bis 15 Uhr
Abendruhe ab 19 Uhr bis 7 Uhr
Samstag ab 18 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig
ruhestörender Lärm nicht gestattet
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Das Verbrennen von Baum-und Grünschnitt
ist vom 15. März bis 15. Oktober des Jahres
nicht erlaubt!!!
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Vom 01. März bis 15. Oktober des Jahres ist bei den Hecken nur ein Pflegeschnitt das ganze Jahr
- unter Beachtung der brütenden Vögel –
erlaubt.
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